TONSTUDIO FRANK POSCH · IMST IN TIROL

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Tonstudioleistungen, Audio- und Videoproduktionen, Coaching, Gutscheine und digitale Produkte.

Entwurfsstand: 5. Oktober 2026 – noch nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Vertragspartner ist Frank Posch, tätig unter „Tonstudio Frank Posch“, Am Rofen 95a, 6460 Imst, Österreich. Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Telefon +43 5412 61757.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Tonstudioleistungen, Musik- und Sprachproduktionen, Podcast- und Telefonansagenproduktionen, Film- und Videoaufnahmen, Sounddesign, Bearbeitung und Digitalisierung sowie Coaching, Gutscheine und digitale Produkte, soweit ihre Anwendung vor Vertragsabschluss vereinbart wurde.

1.3 Individuelle Vereinbarungen über das konkrete Projekt haben Vorrang. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Bestimmungen, die ausdrücklich nur für Unternehmer gelten, gelten nicht für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes.

1.4 Bei Shopbestellungen gelten ergänzend die vor der Bestellung mitgeteilten Produkt-, Liefer- und Lizenzbedingungen. Diese AGB ändern bestehende Verträge nicht rückwirkend.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Art, Umfang und Preis der Leistung ergeben sich aus dem angenommenen Angebot, der Auftragsbestätigung oder den Angaben im Bestellvorgang. Erforderliche Angaben zu Format, Länge, Anzahl der Aufnahmen, Bearbeitung, Korrekturen, Liefertermin und geplanter Nutzung werden vor Auftragserteilung abgestimmt.

2.2 Ein Vertrag kann durch Annahme eines konkreten Angebots, durch ausdrückliche Auftragsbestätigung oder durch eine andere eindeutige übereinstimmende Vereinbarung zustande kommen, auch per E-Mail. Eine eigenhändige Unterschrift ist dafür nicht generell erforderlich.

2.3 Eine bloße Anfrage oder unverbindliche Terminreservierung stellt noch keinen verbindlichen Auftrag dar. Eine automatische Eingangsbestätigung einer Shopbestellung bestätigt zunächst den Eingang; die Annahme richtet sich nach den im Bestellvorgang angegebenen Regelungen.

2.4 Vor kostenpflichtigen Zusatzleistungen werden deren Umfang und Preis bzw. Berechnungsgrundlage vereinbart. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.

3. Preise, Zusatzkosten und Zahlung

3.1 Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der anwendbaren Umsatzsteuer angegeben. Bei Angeboten an Unternehmer ist ausgewiesen, ob es sich um Netto- oder Bruttopreise handelt. Zusätzliche Reise-, Versand-, Material-, Lizenz- oder Fremdleistungskosten werden vor Vertragsabschluss angegeben oder, wenn sie noch nicht bezifferbar sind, mit ihrer Berechnungsgrundlage mitgeteilt.

3.2 Bei Abrechnung nach Zeitaufwand wird, sofern nicht ausdrücklich eine andere Abrechnungseinheit oder ein Pauschalpreis vereinbart wurde, im 15-Minuten-Raster abgerechnet. Jede begonnene Viertelstunde wird mit einem Viertel des vereinbarten Stundensatzes berechnet. Die tatsächlich geleisteten Zeiten werden je Auftrag bzw. gesondert vereinbartem Aufnahmetermin zusammengezählt und erst anschließend einmal auf die nächste volle Viertelstunde aufgerundet; einzelne Arbeitsschritte werden nicht jeweils gesondert aufgerundet. Beispiel: 16 Minuten werden als 30 Minuten abgerechnet. Stundensatz und Abrechnungseinheit werden vor Auftragserteilung mitgeteilt. Der Zeitaufwand wird nachvollziehbar dokumentiert.

3.3 Ein Kostenvoranschlag gegenüber Verbrauchern ist verbindlich, sofern er nicht ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet wurde. Wesentliche absehbare Überschreitungen eines unverbindlichen Kostenvoranschlags werden vor Fortsetzung der betroffenen Arbeiten mitgeteilt. Gesetzliche Rechte bleiben bestehen.

3.4 Für individuell beauftragte Produktionen werden, sofern nicht anders vereinbart, 30 % des vereinbarten Gesamtpreises bei Auftragserteilung und 70 % bei vertragsgemäßer Lieferung bzw. Fertigstellung in Rechnung gestellt. Rechnungen sind nach Zugang fällig, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte, insbesondere bei Mängeln, bleiben unberührt.

3.5 Für Shopprodukte, Gutscheine und einzelne Coachingeinheiten gelten die vor dem Kauf bzw. der Buchung mitgeteilten Zahlungsbedingungen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen; notwendige Betreibungskosten werden nur im gesetzlich zulässigen Umfang verlangt.

4. Termine, Absagen und Projektabbruch

4.1 Vereinbarte Aufnahme-, Coaching- und Produktionstermine sind verbindlich. Wer einen Termin nicht wahrnehmen kann, soll das Tonstudio möglichst früh informieren. Eine kostenfreie Umbuchung oder ein Ersatztermin kann gemeinsam vereinbart werden.

4.2 Bei einer Absage oder einem Nichterscheinen erfolgt keine automatische Verrechnung des gesamten Auftragswerts allein aufgrund einer 24-Stunden-Frist. Welche Vergütung dem Tonstudio zusteht, richtet sich nach dem anwendbaren Recht und einer wirksam getroffenen individuellen Vereinbarung.

4.3 Bei Werkverträgen kann bei einer Verhinderung aus dem Bereich des Auftraggebers trotz Leistungsbereitschaft des Tonstudios eine Vergütung nach § 1168 ABGB zustehen. Dabei werden ersparte Aufwendungen, anderweitiger Erwerb und absichtlich versäumter anderweitiger Erwerb berücksichtigt. Bereits geleistete Anzahlungen werden angerechnet.

4.4 Gesetzliche Rücktrittsrechte von Verbrauchern bleiben von diesen Terminregelungen unberührt. Bei deren Ausübung gelten die Rücktrittsfolgen gemäß Abschnitt 11; dafür wird keine zusätzliche Stornogebühr erhoben.

4.5 Kann das Tonstudio einen Termin nicht einhalten, informiert es den Auftraggeber und stimmt das weitere Vorgehen ab. Für nicht erbrachte Leistungen gezahlte Beträge werden bei berechtigter Vertragsauflösung zurückerstattet. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben bestehen.

5. Zusammenarbeit und Produktionsgrundlagen

5.1 Der Auftraggeber stellt die für das Projekt vereinbarten Texte, Dateien, Informationen und Freigaben rechtzeitig bereit. Bei mehreren Beteiligten wird eine zuständige Ansprechperson benannt. Änderungswünsche und Freigaben sollen zur Nachvollziehbarkeit möglichst per E-Mail erfolgen.

5.2 Inhaltliche Vorgaben, Aussprache, Namen, Zahlen, gewünschte Musikrichtung und technische Anforderungen werden vor der Produktion abgestimmt. Das Tonstudio weist auf erkennbare Unklarheiten, technische Grenzen oder ungeeignetes Ausgangsmaterial hin.

5.3 Verzögerungen durch fehlende notwendige Mitwirkung werden mitgeteilt; neue Termine und etwaiger Mehraufwand werden abgestimmt. Eine fehlende Mitwirkung bewirkt keine automatische Freigabe oder Abnahme. Eine Vertragsauflösung wegen unterbliebener Mitwirkung richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.

5.4 Die vereinbarte technische Qualität und der Leistungsumfang sind geschuldet. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine Streamingreichweite, ein Casting-Ergebnis oder ein individueller Lernerfolg wird nicht zugesichert, sofern er nicht ausdrücklich Vertragsinhalt ist.

6. Bearbeitung, Korrekturen und Lieferung

6.1 Die künstlerische und technische Umsetzung erfolgt innerhalb des vereinbarten Briefings. Die Zahl enthaltener Entwürfe oder Korrekturrunden wird im Angebot festgehalten. Die Behebung eines vom Tonstudio zu vertretenden Mangels ist keine kostenpflichtige Zusatzkorrektur.

6.2 Neue inhaltliche Vorgaben oder Änderungen des ursprünglich vereinbarten Umfangs können zusätzliche Kosten und geänderte Termine verursachen. Darüber wird vor Ausführung eine Vereinbarung getroffen.

6.3 Die Lieferung erfolgt in den vereinbarten Formaten, etwa als WAV-, MP3- oder Videodatei, über einen Downloadlink oder auf einem vereinbarten Datenträger. Verbindliche Liefertermine ergeben sich aus dem Vertrag. Absehbare Verzögerungen werden unverzüglich mitgeteilt; gesetzliche Rechte bei Verzug bleiben unberührt.

6.4 Eine kreative Freigabe bezieht sich auf den vorgelegten Bearbeitungsstand. Gesetzliche Gewährleistungsrechte gehen dadurch nicht verloren. Schweigen oder der Ablauf weniger Tage gilt nicht automatisch als Abnahme.

6.5 Bei Warenversand an Verbraucher geht das Risiko grundsätzlich erst mit Übergabe an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten über. Die gesetzliche Ausnahme bei eigenständig beauftragtem, nicht vom Tonstudio vorgeschlagenem Beförderer bleibt unberührt.

7. Projektdateien, Ausgangsmaterial und Sicherung

7.1 Geschuldet sind die vereinbarten Endprodukte. Die Herausgabe von Rohaufnahmen, Einzelspuren, Stems, Schnittprojekten oder DAW-Projektdateien ist enthalten, wenn dies vereinbart wurde oder ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht. Lizenzen für verwendete Drittsoftware oder fremde Bestandteile werden nicht automatisch mitübertragen.

7.2 Übergebenes Originalmaterial wird sorgfältig behandelt. Der Auftraggeber soll, soweit möglich, eigene Sicherungskopien bereitgestellter Dateien behalten. Bei unersetzlichem Material werden besondere Handhabungs- und Sicherungsanforderungen vorab besprochen. Die Haftung des Tonstudios wird durch diese Hinweise nicht ausgeschlossen.

7.3 Eine dauerhafte Archivierung oder spätere Wiederherstellbarkeit ist nicht ohne entsprechende Vereinbarung geschuldet. Gewünschte Archivierungsdauer, Aufbewahrungsumfang und Kosten werden gesondert vereinbart. Notwendige Unterlagen und Dateien werden entsprechend den vertraglichen und gesetzlichen Pflichten aufbewahrt.

7.4 Der Auftraggeber wird über eine vereinbarte begrenzte Verfügbarkeit von Downloadlinks informiert und soll ausgelieferte Dateien sichern. Gesetzliche Bereitstellungs-, Gewährleistungs- und Datenschutzpflichten bleiben bestehen.

8. Urheberrechte, Nutzungsrechte und Veröffentlichungen

8.1 Der Auftraggeber klärt die notwendigen Rechte für von ihm bereitgestellte Texte, Musik, Playbacks, Bilder, Marken, Aufnahmen und sonstige Inhalte sowie die erforderlichen Einwilligungen beteiligter Personen. Erkennt das Tonstudio rechtliche Unklarheiten, werden diese vor der betroffenen Verwendung angesprochen.

8.2 Für eigene kreative Beiträge des Tonstudios werden die eingeräumten Nutzungsrechte nach Inhalt, Nutzungsart, Gebiet, Dauer und gegebenenfalls Exklusivität im Angebot, Vertrag oder den Produkt-Lizenzbedingungen festgelegt. Die Bezahlung einer Produktion überträgt nicht automatisch sämtliche Rechte für jede denkbare Nutzung.

8.3 Rechte an fremden Bestandteilen, insbesondere Musik, Sprecherleistungen, Playbacks oder Stockmaterial, richten sich nach den jeweils vereinbarten Lizenzen. Notwendige Lizenzen und deren Beschaffung werden vor der Nutzung abgestimmt. Die Bezeichnung „Produktionsmusik“ bedeutet für sich allein keine AKM- oder GEMA-Freiheit.

8.4 Bei Coveraufnahmen wird die geplante private oder öffentliche Nutzung vorab besprochen. Die Herstellung einer Aufnahme allein ist keine pauschale Erlaubnis für Veröffentlichung, Werbung, Streaming oder Weitergabe. Meldungen und Vergütungen an Verwertungsgesellschaften werden, soweit erforderlich, entsprechend der gesetzlichen und vertraglichen Zuständigkeit abgewickelt.

8.5 Vorschauen und Arbeitsfassungen dienen der Abstimmung und werden nicht ohne entsprechende Vereinbarung veröffentlicht. Ein vereinbarter Beginn der Nutzungsberechtigung erst nach vollständiger Zahlung wird im konkreten Auftrag festgehalten.

8.6 Eine Verwendung von Kundenproduktionen als Hörprobe, Referenz, Social-Media-Beitrag oder Werbematerial erfolgt nur auf gesondert vereinbarter Grundlage unter Beachtung der betroffenen Rechte und Einwilligungen. Diese AGB erteilen keine pauschale Veröffentlichungsfreigabe.

8.7 Synthetische Stimmnachbildungen oder ein Einsatz von Kundenaufnahmen zum Training von KI-Modellen sind nicht allein aufgrund dieser AGB erlaubt. Eine solche Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung und gegebenenfalls der erforderlichen Einwilligungen.

8.8 Bei Ansprüchen Dritter gelten die gesetzlichen Verantwortlichkeitsregeln. Eine verschuldensunabhängige, unbegrenzte Schad- und Klagloshaltung des Tonstudios durch den Auftraggeber wird nicht vereinbart.

9. Gutscheine und Coaching

9.1 Der Leistungsumfang eines Gutscheins ergibt sich aus der bei Kauf vereinbarten Produktbeschreibung. Termine für die Einlösung werden nach Verfügbarkeit abgestimmt. Über den Gutschein hinausgehende Leistungen werden nur nach gesonderter Vereinbarung verrechnet.

9.2 Eine Befristung besteht nur, wenn sie beim Erwerb transparent und wirksam vereinbart wurde. Gesetzliche Verjährungsregeln bleiben unberührt. Eine nachträglich eingeführte Verkürzung der Einlösefrist gilt nicht für bereits erworbene Gutscheine.

9.3 Bei Wertgutscheinen wird der vereinbarte Wert auf die gewählte Leistung angerechnet; ein nicht verwendeter Restwert bleibt erhalten. Die Bedingungen für Übertragbarkeit und eine etwaige Auszahlung werden vor dem Kauf mitgeteilt. Gesetzliche Rücktritts- und Erstattungsansprüche bleiben davon unberührt.

9.4 Vocalcoaching und Stimmbildung richten sich nach den gemeinsam vereinbarten Zielen und Voraussetzungen. Sie sind Unterrichts- bzw. Trainingsleistungen und keine medizinische oder therapeutische Behandlung. Die Bedingungen für Einheiten und Blöcke werden bei Buchung mitgeteilt.

10. Gewährleistung und Haftung

10.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Bei Verbraucherverträgen über Waren oder digitale Leistungen gelten, soweit anwendbar, auch die Bestimmungen des Verbrauchergewährleistungsgesetzes.

10.2 Beanstandungen sollen möglichst konkret mitgeteilt werden, damit sie geprüft werden können. Es besteht aufgrund dieser AGB keine Ausschlussfrist von drei Werktagen. Eine verspätete Mitteilung allein führt nicht zum Verlust der gesetzlichen Verbraucherrechte.

10.3 Die Rechte auf Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Vertragsauflösung richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Das Tonstudio erhält die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit zur Abhilfe.

10.4 Für Schäden gilt die gesetzliche Haftung. Diese AGB enthalten weder einen pauschalen Ausschluss für leichte Fahrlässigkeit noch eine Beschränkung des Ersatzes auf den Materialwert beschädigter Datenträger. Die Haftung für Personenschäden sowie zwingende gesetzliche Haftung bleibt uneingeschränkt.

11. Rücktrittsrecht für Verbraucher

11.1 Bei Fernabsatzverträgen, etwa über den Webshop, und bei außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Verträgen besteht grundsätzlich ein gesetzliches Rücktrittsrecht von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen. Für Dienstleistungen und digitale Inhalte ohne körperlichen Datenträger beginnt die Frist mit Vertragsabschluss; bei Waren grundsätzlich mit deren Erhalt. Für getrennte Lieferungen gelten die gesetzlichen Regeln. Bei Verträgen im Studio besteht kein allgemeines 14-tägiges FAGG-Rücktrittsrecht.

11.2 Der Rücktritt kann gegenüber Frank Posch, Am Rofen 95a, 6460 Imst, Österreich, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Telefon +43 5412 61757, durch eine eindeutige Erklärung erfolgen. Das unten angeführte Musterformular ist freiwillig. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Erklärung. Fehlende gesetzliche Belehrungen können die Rücktrittsfrist verlängern.

11.3 Soll eine Dienstleistung schon während der Rücktrittsfrist beginnen, ist dafür ein ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers erforderlich. Bei vollständiger Erbringung einer entgeltlichen Dienstleistung entfällt das Rücktrittsrecht nur, wenn der Verbraucher vor Beginn ausdrücklich zugestimmt und den Verlust seines Rücktrittsrechts bei vollständiger Erfüllung bestätigt hat. Eine Zustimmung allein durch Akzeptieren dieser AGB genügt nicht.

11.4 Bei einem wirksamen Rücktritt nach ausdrücklich verlangtem vorzeitigem Dienstleistungsbeginn ist ein verhältnismäßiger Betrag für die bis zum Rücktritt erbrachte Leistung nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zu zahlen. Dazu gehört die vorherige Information über das Rücktrittsrecht und die anteilige Zahlungspflicht. Sonstige Stornogebühren werden für den gesetzlichen Rücktritt nicht verlangt.

11.5 Bei entgeltlichen digitalen Inhalten ohne körperlichen Datenträger entfällt das Rücktrittsrecht mit Beginn der Bereitstellung nur bei vorheriger ausdrücklicher Zustimmung zum Beginn innerhalb der Rücktrittsfrist, bestätigter Kenntnisnahme des damit verbundenen Rechtsverlusts und Bereitstellung der erforderlichen Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger. Diese Erklärungen werden gesondert eingeholt.

11.6 Allein die individuelle Gestaltung einer digitalen Aufnahme, eine Terminbuchung oder die Bezeichnung als Gutschein schließt das Rücktrittsrecht nicht pauschal aus. Gesetzliche Ausnahmen werden nur angewendet, wenn ihre Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind und die erforderlichen Informationen vor Vertragsabschluss erteilt wurden.

11.7 Bei wirksamem Rücktritt werden Zahlungen einschließlich der Kosten der günstigsten angebotenen Standardlieferung unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab Eingang der Rücktrittserklärung mit demselben Zahlungsmittel zurückgezahlt, sofern nicht ausdrücklich und ohne Mehrkosten etwas anderes vereinbart wurde. Bei Waren kann die Erstattung bis zum Rückerhalt oder zum Nachweis der Rücksendung zurückbehalten werden. Ein gesetzlich zulässiger anteiliger Betrag für Dienstleistungen wird berücksichtigt.

11.8 Waren sind spätestens binnen 14 Tagen ab Erklärung des Rücktritts zurückzusenden oder zu übergeben. Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung, wenn er darüber vor Vertragsabschluss ordnungsgemäß informiert wurde. Fehlt diese Information oder hat das Tonstudio die Kostenübernahme zugesagt, trägt das Tonstudio diese Kosten. Bei Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit üblicherweise nicht auf dem Postweg zurückgesendet werden können, wird die Höhe der Rücksendekosten vor Vertragsabschluss angegeben. Diese Regelung betrifft den gesetzlichen Rücktritt und nicht eine Rücksendung zur Behebung eines Mangels; dafür gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln. Ein allfälliger Wertverlust ist nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu ersetzen. Digitale Inhalte dürfen nach einem wirksamen Rücktritt nicht weiter genutzt oder Dritten zur Verfügung gestellt werden.

11.9 Zusätzlich zur Darstellung auf der Website werden die erforderlichen Rücktrittsinformationen und das Musterformular rechtzeitig vor Vertragsabschluss bereitgestellt und mit den notwendigen Vertragsinformationen auf einem dauerhaften Datenträger, etwa per E-Mail, übermittelt.

12. Vertraulichkeit und Datenschutz

12.1 Nicht öffentlich zugängliche Projektinformationen werden vertraulich behandelt. Personenbezogene Daten werden im Rahmen der anwendbaren Datenschutzvorschriften verarbeitet. Die Website-Datenschutzerklärung und gegebenenfalls gesonderte Projektvereinbarungen informieren über Zwecke, Empfänger, Aufbewahrung und Betroffenenrechte.

12.2 Der für die Vertragserfüllung erforderliche Einsatz von Mitwirkenden oder technischen Dienstleistern erfolgt unter Beachtung der vertraglichen und datenschutzrechtlichen Pflichten. Eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung wird geschlossen, soweit diese aufgrund der konkreten Rollen und Datenverarbeitung erforderlich ist.

12.3 Datenschutzrechtliche Einwilligungen, insbesondere für Werbung oder freiwillige zusätzliche Verwendungen von Aufnahmen, werden nicht durch eine pauschale Zustimmung zu diesen AGB ersetzt.

13. Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen

13.1 Es gilt österreichisches Recht. Bei Verbraucherverträgen mit Auslandsbezug bleibt der Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers erhalten, soweit diese nach den anwendbaren Kollisionsregeln maßgeblich sind.

13.2 Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird das sachlich zuständige Gericht am Unternehmenssitz in Imst vereinbart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; insbesondere werden ihre Rechte nach § 14 KSchG nicht eingeschränkt.

13.3 Änderungen und Ergänzungen sollen zur Dokumentation in Textform, etwa per E-Mail, festgehalten werden. Individuell getroffene wirksame Vereinbarungen werden durch diese Dokumentationsregel nicht unwirksam.

13.4 Ist eine Klausel unwirksam, richtet sich die Beurteilung des übrigen Vertrags nach den gesetzlichen Bestimmungen. An die Stelle unwirksamer Regelungen treten die gesetzlichen Regeln, soweit anwendbar; es erfolgt keine automatische Ersetzung durch eine wirtschaftlich möglichst ähnliche Klausel.

Muster-Widerrufsformular

Wenn du den Vertrag widerrufen möchtest, kannst du dieses Formular ausfüllen und zurücksenden. Die Verwendung ist nicht verpflichtend.

An: Frank Posch, Tonstudio Frank Posch
Am Rofen 95a, 6460 Imst, Österreich
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

Bezeichnung der Ware/Dienstleistung: ____________________

Bestellt am (*) / erhalten am (*): ____________________

Name des/der Verbraucher(s): ____________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________________

Datum: ____________________

(*) Unzutreffendes streichen.